- Für die Teilnahme (auch Zuschauer) und den Besuch von Veranstaltungen sowie die Ausübung von Schießsport (Wettkampf, Training oder andere Schießveranstaltungen) ist die Einhaltung der 3G – Regel Voraussetzung.
– geimpft
– genesen
– getestet
- Bei der Inanspruchnahme oder Ausübung der, durch den BSV Möllen, angebotenen Aktivitäten ist der entsprechende Nachweis einschl. amtlichen Ausweispapier mitzuführen und den jeweils für die Kontrolle verantwortlichen Personen vorzuzeigen. Personen, die der erforderlichen Nachweispflicht nicht nachkommen, sind von der Nutzung oder Ausübung der genannten Angebote auszuschließen.
Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der erforderliche Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
- Grundsätzlich ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (FFP2- oder OP-Maske) beim Betreten des Vereinsgebäudes erforderlich.
Der Mund- und Nasenschutz kann „bei der Ausübung des Schießtrainings auf dem Schießstand“ bzw. am „Sitzplatz“ abgenommen werden.
Der Vorstand
Mitgeltende Regeln:
Aktuelle Regeln der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW