Nach Jahren des pandemiebedingten Stillstandes nimmt die Vereinsgemeinschaft Möllen ihr 50-jähriges Bestehen zum Anlass, das beliebte Pokal- und Vogelschießen wieder zu veranstalten
Dazu laden wir alle Vereinsmitglieder der Möll´ner Vereine und Bürger ein.
- Die Einweisung und das Probeschießen sowie die Mannschaftsmeldungen finden am Mi., den 31.05.2023 ab 19:00 Uhr statt.
- Das Pokal- und Vogelschießen findet am So., den 04.06.2023 statt
- Eintreffen aller Teilnehmer ab 12:30 Uhr
- Mannschaftsauslosung erfolgt um 12:30 Uhr
- Begrüßung durch den Vorstand der Vereinsgemeinschaft Möllen
- Beginn des Pokalschießens / 13:00 Uhr
- Beginn des Vogelschießens / ca. 15:00 Uhr
- Pokalschießen auf Scheibe:
Geschossen wird mit Kleinkalibergewehren auf 50m-Schießanlagen.
2-Probeschüsse / 3-Wertungsschüsse, stehend aufgelegt auf KK-Scheiben des Deutschen Schützenbundes. Die Trefferanzeige erfolgt elektronisch.
Eine Mannschaft besteht aus 6 Schützen. Gewertet werden die 5 besten Schützen einer Mannschaft.
Jeder Schütze ist nur in einer Mannschaft startberechtigt.
Ein Vorschießen ist nicht gestattet.
Startberechtigt sind Mannschaften aus Vereinen, Organisationen, Nachbarschaften und Familien der Möll´ner Bevölkerung. Aus organisatorischen Gründen sind die Mannschaften am Tag des Probeschießens anzumelden.
Das Startgeld beträgt EUR 15,00 / Mannschaft.
Auslosung der Startfolge
Alle Mannschaftsteilnehmer sind vor dem Schießen in einen Mannschaftsmeldebogen (wird durch den BSV bei der Anmeldung der Mannschaften bereitgestellt) einzutragen.
Zur Auslosung der Startfolge hat sich der Mannschaftsführer am Tag des Pokalschießens um 12:30 Uhr, bei der Auswertung auf der Schießsportanlage im Wohnungswald einzufinden (Lose werden durch den BSV bereitgestellt).
Das Schießen beginnt direkt nach der Auslosung. Somit ist die Anwesenheit aller Mannschaftsteilnehmer nach der Auslosung erforderlich.
Die Teilnahme am Vogelschießen ist für Jedermann möglich. Geschossen wird mit einem Kleinkalibergewehr auf einen Holzvogel (Vogelhochstand).
Als Vogelpreise gelten: Kopf, rechter Flügel, linker Flügel und der Rumpf. Der Schütze der den Rumpf abschießt gilt als Sieger. Preisträger, die einen Vogelpreis (Kopf, linker Flügel, rechter Flügel) abgeschossen haben, müssen mit dem Schießen aussetzen und dürfen erst wieder auf den Rumpf weiterschießen.
Die Teilnahmegebühr für das Vogelschießen beträgt einmalig EUR 3,00.
Zur Teilnahme an allen Schießaktivitäten ist das gem. Waffengesetz vorgeschriebene Mindestalter (zurzeit =16 Jahre) zu beachten.
Für das leibliche Wohl der Teilnehmer und Besucher wird bestens gesorgt.
Das musikalische Rahmenprogramm wird von den „Edelweiß-Musikanten“ gestaltet.
In der Hoffnung auf eine rege Beteiligung zur Belebung des Möll´ner Stadtteillebens wünschen wir viel Spaß beim Besuch der Veranstaltung.
Der Vorstand / 03.04.2023
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Kontakt:
2.Vorsitzender der Vereinsgemeinschaft Möllen
Wilhelm Schepers; Dinslakener Str. 191; 46562 Voerde-Möllen; Tel.: 02855 / 1840