Im Jahr 2019 beabsichtigten die Schützinnen und Schützen des BSV Germania Voerde, ihren Präsidenten Alexander Neuhaus, an seinem Wohnort abzuholen. Dabei mussten der Schützenzug das „Hoheitsgebiet der Schützenvereine“ BSV Einigkeit Holthausen und BSV Möllen passieren. Pflichtgemäß wurde von den „Germanen“ damals eine „Genehmigung für den Durchmarsch“ der Gebiete beantragt. Diese wurde aufgrund der guten kameradschaftlichen Kontakte der Vereine untereinander, ohne Erhebung eines Wegezolls genehmigt. Jedoch wurde diese Genehmigung an die Einhaltung gewisser Auflagen geknüpft. Zur Überprüfung dieser Auflagen wurde durch eine Abordnung der beiden Vereine BSV Holthausen u. BSV Möllen eine Grenzstation im „Dreiländereck“ Voerde / Holthausen / Möllen (Kreuzung: Alexanderstr. / Schwanenstr. / Habichtweg) eingerichtet.
Nach Feststellung der teilweise nicht eingehaltenen Bedingungen wurde dem Präsidenten des BSV Germania Voerde eine Ordnungsstrafe auferlegt. Die Einlösung der Ordnungsstrafe konnte aufgrund der Corona-Pandemie bisher nicht eingelöst werden
Am vergangenen Wochenende, anlässlich des Verbandsschützenfestes beim BSV Möllen, konnte diese Ordnungsstrafe endlich eingelöst werden. Den Vereinen BSV Holthausen u. BSV Möllen wurden von den Germanen zur Tilgung ihrer Schuld, jeweils ein 30l Fass übergeben. Da bei der Straffestlegung in 2019 über den Inhalt des Fasses keine Festlegung getroffen werden konnte, befand sich in dem 30l Faß auch „nur“ ein 5l „Fässchen“ Bier. Somit mussten die beiden Präsidenten Jürgen Stubbe (Holthausen) u. Dieter Spelleken (Möllen) die ordnungsgemäße Einlösung des Strafmaßes bestätigen und versicherten den Germanen auch zukünftig eine gute kameradschaftliche Zusammenarbeit.
DSp / 2022_08_14